Erziehungsbeistandschaft und Sozialpädagogische Familienhilfe


Ambulante Hilfen zur Erziehung 

Erziehungsbeistandschaft (§30 SGB VIII)

Das Kind oder der/die Jugendliche stehen im Fokus der Maßnahme. Ihr/Ihm wird bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen in Form einer pädagogischen Fachkraft und sozialer Einzelbetreuung beiseite gestanden. Die Einbeziehung des sozialen Umfelds und die Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie werden gefördert. Hierbei wird die Hilfe transparent an lebensweltliche und individuelle Bedürfnisse der Jugendlichen ausgerichtet.


Sozialpädagogische Familienhilfe (§31 SGB VIII)

Ergänzend zur Erziehungsbeistandschaft liegt der Fokus der Sozialpädagogische Familienhilfe (SpFh) auf dem gesamten Familiensystem sowie dessen Netzwerkstrukturen. Die Lebenswelt der Familie steht im Mittelpunkt der Maßnahme. Wünsche, Bedürfnisse und Bedarfe einzelner Familienmitglieder werden mit Hilfe von pädagogischem Fachpersonal durch die Adressaten selbst formuliert und die Hilfe entsprechend ausgestaltet. Eltern-, Einzel- und Gruppengespräche, sowie die unterschiedlichsten Aktivitäten zur Verbesserung der familiären Situation werden individuell angeboten.


Ziel der Maßnahme ist es, dem Familienleben/-miteinander weitere und mögliche neue Impulse zu geben und den einzelnen Personen Gehör und Verständnis individueller Bedürfnisse zu vermitteln und somit selbstwirksame Hilfen zu generieren.



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