Integrationshilfe


Ambulante Hilfen zur Erziehung 

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Integrationshilfe (§35a SGB VIII)

Bei dieser Maßnahme stehen Kinder und Jugendliche im Fokus, die besondere Herausforderungen im körperlichen, geistigen, psychischen oder seelischen Bereich aufweisen und einen individuellen Bedarf an Unterstützung haben. In Form der persönlichen Assistenz wird Hilfe angeboten, um die persönliche Entwicklung der Adressaten in Schule oder Kindergarten zu fördern, weiter zu entwickeln und Chancengleichheit sowie Partizipation zu generieren. Ein regelmäßiger Austausch mit Lehrkräften, ErzieherInnen, TherapeutInnen und Erziehungsberechtigten zur Förderung des Adressaten werden von den Fachkräften gewährleistet.

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